Einer Regelungslücke auf der Spur – BTHG

Seit Beginn der Diskussionen um das BTHG wird proklamiert, dass es ein lernendes Gesetz sein soll und nicht alle Bereiche und Fälle der Lebens- & Arbeitswelten abbildet.

Alexander D. Wietschel

Das klingt ja irgendwie einleuchtend, ist in gewisser Weise aber auch ein Armutszeugnis für die, die dieses Gesetz geschrieben, beschlossen und die bekannten Probleme vorheriger Gesetze nicht beseitigt haben!

Nun steht mit dem Jahreswechsel wieder eine neue Phase in der Umsetzung des Gesetzes an und es gibt viel Unsicherheit und Ernüchterung, aber auch die Erkenntnis, wie wirklich schlecht die Umsetzung vorbereitet ist und wie alleingelassen diejenigen sind, auf die das Gesetz angewandt wird.

Doch dazu in einem späteren Artikel!  Aktualisiert am 27.02.2020

Aktuell sind wir einer Regelungslücke auf die Spur gekommen, welche Arbeitnehmer in ihrem Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben diskriminiert.

Insbesondere in Verbindung mit geförderten Maßnahmen nach §16 e, ist das Recht auf Arbeitsassistenz und Fahrdienste nicht geregelt und so zu einem großen Stein des Anstoßes geworden!

Mit einem Beispielfall konnten wir die Problematik letztendlich bis in das BMAS katapultieren und mussten schon mal des Sozialgericht in Potsdam, i.S. einstweiligem Rechtsschutz bemühen!

Denn Weder das Jobcenter, noch das Integrationsamt fühlen sich hier zuständig und schickten die Angelegenheit wieder zum jeweiligen Anderen zurück.

Von Vereinfachung für die AntragstellerInnen kann also keine Rede sein!

Das zuständige Ministerium wurde daher von uns angefragt und auf die Regelungslücke und die diskriminierenden Effekte hingewiesen!

Beides wurde bei der schnellen Prüfung auch erkannt und wird wohl auch zukünftig thematisiert, doch da selbst die Regionaldirektion der Jobcenter nicht zielführend entscheiden wollte/konnte, ging es hier eben zum Bundesministerium.

Derweil legen die Feiertage erst einmal einen Mantel über die Angelegenheit, aber der Topf steht unter Druck!

Wir werden zeitnah berichten >>>  (Teilhabe am Arbeitsleben – eine diskriminierende Fallstudie zum Kopfschütteln)

 

2 Gedanken zu „Einer Regelungslücke auf der Spur – BTHG“

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