Ein Ort, an dem man (nicht) willkommen ist

Es gibt Augenblicke, in denen schwankt man zwischen Überraschung und Wut, das kennt wohl jeder auch aus eigener Erfahrung!

Es gibt aber auch Augenblicke, da erwartet man eine Reaktion, die dann in unvorhergesehener Weise weit unverständlicher und entlarvender ist, als man sich je vorstellen hätte können!

Die Qualität. oder vielmehr das umgesetzte Verständnis von Barrierefreiheit der Verwaltung in der Landeshauptstadt Potsdam ist ohnehin beschränkt, zeigte sie in unzähligen Einzelfällen das Fehlen von inklusivem Anspruch. In dem von uns beobachteten und angefragten Fall bestätigte sich dies erneut, welhalb wir Sie hieran teilhaben lassen möchten.

Es ist Winterzeit in Babelsberg, genauer am Weberplatz, einem geräumigen Platz, der viele diagonale Querungen als Verbindungen der einmündenden Straßen besitzt.

Auf diesem Platz gastiert ein Winterzirkus, der in die dunkle Jahreszeit und für Jung und Alt, Frohsinn und Abwechslung bringt.

Für den Betrieb und die Unterkünfte der Schausteller, muss natürlich für Versorgung mit Energie und Wasser gesorgt sein und das bringt das Auslegen temporärer Leitungsführungen mit sich. Soweit so gut.

Auf dem Bild zu diesem Beitrag ist zu erkennen, dass die Versorgung entsprechend hergestellt wurde, aber nicht in der zu erwartenden barrierefreien Weise. Was ist damit genau gemeint?

Die temporäre Verlegung von Versorgungsleitungen in öffentlichen Straßenland, auf Gehwegen oder Plätzen muss einige wenige Voraussetzungen erfüllen, die zur Verkehrssicherungspflicht gehören.

Es dürfen keine Unfallstellen entstehen und die Zugänglichkeit ist sicherzustellen! So die Theorie.

Im hier beschriebenen Fall blieb dieser Punkt weitgehend unbeachtet, hat die Behörde, die hierfür die Genehmigungen zu erteilen hat, das Thema Barrierefreiheit völlig ignoriert.

„Im Bereich des Weihnachts-Zirkus sind Leitungen ohne geeigneten Schutz verlegt und werden somit zur Barriere für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende.“

Auf diese Nachfrage bzw. Beschwerde hierzu antwortete die Verwaltung:

„Auf Grund der Tatsache, dass die Wasserschläuche für den Betrieb der Toilette des Weihnachtszirkus wegen des eintretenden Frostes mit einer beheizbaren Schutzisolierung ummantelt werden mussten, war eine Abdeckung mit Schlauchbrücken nicht möglich.“

und weiter wurde ausgeführt

„Alle anderen Leitungen hatte der Veranstalter ordnungsgemäß mit Kabelbrücken überbaut.
Unabhängig davon war ein Passieren des Weberplatzes über die anderen Gehwege jederzeit ungehindert möglich.“

Was für ein Armutszeugnis!

Unabhängig davon war ein Passieren des Weberplatzes über die anderen Gehwege jederzeit ungehindert möglich.

Hier ist Diskriminierung in reinster Form zu lesen und ein ausgrenzendes Verständnis von Mobilität in städtischem Raum zu erkennen. Das von der Stadtverwaltung wohlgemerkt!

 

maerker.brandenburg.de – Behinderungen durch Versorgunsleitungen auf dem Weberplatz


 

 

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