Wer sich ernsthaft mit der sogenannten Inklusion beschäftigt und eine gleichberechtigte Teilhabe – ohne wenn und aber – als (gesamtgesellschaftliches) Ziel für sich formuliert, erkennt, dass es nicht um Einzelheiten, um „Nachbesserungen“, um „Einzelmaßnahmen“ oder um Zusatzmaßnahmepakete geht.
Es geht um ALLES!
Es geht um Artikel 3.3 des Gundgesetzes und erst danach um die UN-BRK uns weitere Erklärungen.
Im Vorfeld der 2ten Potsdamer Inklusionstage (Anfang Mai 2019) hat die Märkische Allgemeine Zeitung einen wunderbaren Artikel geschrieben und einen Kommentar verfasst, dem nicht hinzuzufügen ist!
Lesen Sie: „Wir sind Bürgerrechtler!„ und dem Kommentar von Nadine Fabian „Nur ein Mix aus Trostbonbons„