#Einzelfall

Es gibt eine Unmenge von Gründen, unsere Gründung nicht ewig zu feiern!

Einer dieser Gründe ist das Vorkommen von Behinderungen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr [ÖPNV].

Wir gehen davon aus, das der überwiegende Teil dieser Störungen/ Behinderungen seine Ursache in ebenfalls gestörter Kommunikation hat.

Aktueller #Einzelfall: Dem Fahrer eines Elektrorollstuhl wurde die Mitnahme in einem Bus der ViP verweigert.

Begründung bei Vorfall: Die Mitnahme von E-Scootern ist den Busfahrerinnen und Busfahrern durch Betriebsanweisung untersagt. Grund sei die hohe Kippgefahr/ Unfallgefahr innerhalb des Fahrzeuges.

Nachfrage bei den Verkehrsbetrieben in Potsdam – ViP vom 26.02.2018:

Im dem speziellen Fall vom 18. Februar 2018 – 17:00 Uhr auf der Linie 694 (Hauptbahnhof Nord) wurde …  …die Mitfahrt im Bus verwehrt. Begründet wurde dies mit einer neuen innerbetrieblichen Anweisung, die dem Busfahrer eine Mitnahme von E-Scootern infolge Sicherheitsrisiken durch erhöhte Kippgefahr  verbietet.

Da es sich bei dem hier verwandten Elektrorollstuhl augenscheinlich nicht um einen E-Scooter handelte bitten wir um Mitteilung, wie Ihre Busfahrerinnen und Busfahrer über die technischen Unterschiede informiert wurden und wie eine derartige Situation zukünftig vermieden werden kann.

Antwort der Verkehrsbetriebe in Potsdam – ViP vom 28.02.2018:

Zuerst möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie uns den Vorfall schriftlich geschildert haben. Durch die Unterstützung unserer Fahrgäste und entsprechender Verbände können wir diverse Sachverhalte nachvollziehen und unsere Dienstleistung auf dem gewohnt hohem Niveau halten bzw. weiter verbessern.

Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt haben wir mit dem beteiligten Fahrpersonal ausgewertet und zum Anlass genommen, die Thematik der Mitnahme von Krankenfahrstühlen in unseren Verkehrsmitteln wiederholt aufzugreifen.

Entsprechend des VBB-Tarifs, Teil A Beförderungsbedingungen, § 11 Beförderung von Sachen, werden mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in Krankenfahrstühlen in unseren Verkehrsmitteln befördert. …

Die Mitnahme von E-Scootern hingegen ist in unseren Verkehrsmitteln nicht erlaubt.

In den von uns durchgeführten Schulungen werden wir auf das Thema der Beförderung von Krankenfahrstühlen nochmals explizit eingehen.

Die dem Fahrgast durch den beschriebenen Sachverhalt entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Wenn uns der Fahrgast seine Kontaktdaten zukommen lässt, würden wir ihm die Entschuldigung gern persönlich zukommen lassen.  

Ergebnis: Wir sind mit der Antwort zufrieden, da sie die Ursache/ Störung dargestellt und eine sofortige Reaktion erzeugt hat.    Danke Verkehrsbetriebe in Potsdam – ViP.