Märkte in Potsdam müssen grundsätzlich barrierefrei werden

In der heutigen Stadtverordnetenversammlung, legt die Fraktion DIE aNDERE einen Antrag vor, in welchem die Barrierefreiheit des Potsdamer Weihnachtsmarktes „Blauer Lichterglanz“ thematisiert wird.

Wir haben der Antragstellerin einen Änderungstext vorgeschlagen, der sich nicht nur explizit auf den Weihnachtsmarkt, sondern auf alle Märkte in Potsdam bezieht und endlich zu einer grundsätzlichen Berücksichtigung der Bedarfe und Belange von Menschen mit Behinderung führt.

Alexander D. Wietschel Mitglied im SprecherInnenrat

Gut beoabachtet und dokumentiert ist das Verhalten der Verwaltung und resp. der Stadt, die Barrierefreiheit (mangels klarer Definition und Abgrenzung) immernoch wie eine Montranz vor sich her trägt, dringend erforderliche Veränderung aber zielgenau verpasst!

Gerade das Beispiel Weihnachtsmarkt zeigt, dass der Standard zur gleichberechtigten Teilhabe kein kulantes Entgegenkommen sein darf.

 

Viele Akteure verstehen die Begriffe Barrierefreiheit und Inklusion nicht.

Diese Begriffe sind seelenlose Unworte, die Veränderungen und Verbesserungen ausschließen!

 

In der Realität wird regelmäßig der Beweis angetreten, das Apelle und ein verklausoliertes Einbeziehen der Barrierefreiheit zu nichts anderem führt, als zu Mißverständnissen, die oft nicht mehr zu korrigieren sind.

Beim letzten Weihnachtsmarkt führet es dazu, dass lediglich 4(!) barrierearme Kabelbrücken einen unbedeutenden Teil des Weihnachtsmarktgeländes auch nur unzureichend ergänzten. Zudem wurde der barrierearme Ansatz, durch fehlende Kontrolle/ QM zu einerm zusätzlichen Gefährungspotenzial!

 

Daher die klare Empfehlung und Forderung im übersandten Änderungstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Märkte in der Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich barrierefrei gestaltet werden und dass die von ihnen ausgehenden Belästigungen und Gefahren deutlich reduziert werden.  

Bei jeder Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung eines Marktes in Potsdam, sind in dieser folgende Aspekte klar und bedinglich auszuweisen:

    • Der Markt hat über einen barrierefreien „Korridor“ mit einer Mindestbreite von 1,5 Metern zu verfügen, der die Stichwege und Zuwegungen zu Anbindungen an ÖPNV, Parkplätzen, Behindertenstellplätzen, öffentlichen Toiletten (City WC und mobile WC in barrierefreier Ausführung) sicher stellt.
    • Kabelführungen und Wasser/Abwasseranschlüsse sind grundsätzlich so zu verlegen, dass sie nicht in den Verkehrs-/ Bewegungsflächen verlegt sind.
    • Werbeaufsteller sind so zu platzieren, das sie ein behinderungsfreies Bewegen ermöglichen.
    • Das Platzangebot zwischen den etwaigen Verkaufsständen und Geschäften sowie hinsichtlich der Aufstellung von Tischen, Bänken, Stühlen, etc. im benutzten Straßen- bzw. Gehwegbereich ist ebenfalls so zu gestalten.
    • Sicherheitsabschirmungen (besonders in Form von Fahrzeugbarriere) stellen bei vielen Formen der Behinderung ein sowohl optisches als auch ein orientierungsrelevantes Hindernis dar und sind aus diesem Grund bereits deutlich vor dem eigentlichen Marktbereich zu installieren.
    • Freie Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge auf dem gesamten Gelände des Weihnachtsmarktes (obligatorisch)
    • Bei der Abfallentsorgung mit Mülltrennung (Papier, Glas, Verpackungen, Restmüll) ist ebenfalls auf barrierefreie Ausführungen für Rollstuhlfahrer, etc. zu achten.
    • Reduzierung von Geruchs-, Lärm- und Lichtbelastungen sind nicht nur für die Anwohnenden, sondern mit Bezug auf Arbeitsschutz, mit potentieller Überlastung bei einigen Formen der Behinderung und demzufolge auch aus Sicherheitsaspekten zu minimieren.

Begründung:

Die Märkte in Potsdam haben trotz vieler Versuche der Verbesserung derart große Nachteile für Menschen mit Behinderung, dass ein „Grundstandard“ zur inklusiven Teilhabe bereits in der Planung verbindlich und bedinglich festgesetzt werden muss.

Beengte räumliche Situation stellen Menschen mit Behinderung und insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen vor große Probleme.

Das große Müllaufkommen und die Belastung durch Geräusch- und Lichtemissionen stellen für die Anwohner*innen des Weihnachtsmarktes eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar.

Auf den Märkten befinden sich regelmäßig Leitungsführungen zur Strom- und Wasserversorgungen, die erhebliche Hindernisse für Menschen Sehbehinderungen, altersbedingten sensorischen Degenerationen, mit Kinderwagen, mit Rollstuhl oder Rollator, oder weitere Formen von Behinderungen darstellen.

Die massiven Barrieren für diese Menschen sind mit den Grundsätzen der gleichberechtigten Teilhabe in der Stadt nicht vereinbar und verhindern diese auf unerträgliche Weise.

Dazu kommen noch Abschirmungen durch Fahrzeuge (Lieferwagen). Die an den Zufahrten abgestellten Fahrzeuge (beim Weihnachtsmarkt insbesondere in der Friedrich-Ebert-Straße/Ecke Brandenburger Straße) erschweren nicht nur den Zugang, sondern führen zur Gefährdung durch querende Autos, Straßenbahnen, Fahrräder und erzeugen Desorientierung.

Diese Missstände sind abzustellen und so soll vor einer erneuten Genehmigung zusätzlich ein Konzept im Hauptausschuss vorgelegt und diskutiert werden, dass die Belange und Bedarfe der Menschen mit Behinderung umfänglich und erstmalig berücksichtigt.

 

Falls Märkte in Potsdam nicht barrierefrei und anwohnerfreundlich durchgeführt werden können, muss ein neuer Veranstaltungsort gefunden, oder die Genehmigung aus diesen Gründen versagt werden!

 

Link zum ursprünglichen Antrag zur Barrierefreiheit Weihnachtsmarkt